Der Diesel-Skandal scheint für den Automobilhersteller Volkswagen kein Ende zu nehmen – inklusive der finanziellen Folgen. Nach der im Wesentlichen vollzogenen Schlichtung in Deutschland fordert die EU-Kommission eine Entschädigung von VW für Autokäufer, die einen Volkswagen außerhalb Deutschlands erworben haben.
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Kritik an Umgang mit Entschädigungen
Ein Grund für die Kritik und die Forderung der EU-Kommission ist, dass der VW-Konzern anscheinend relativ uneinheitlich vorgeht, was Forderungen nach Entschädigungen betrifft. Diese Forderungen sind wiederum auf die bekannte „Schummel-Software“ in den Dieselfahrzeugen zurückzuführen.
Weil VW bisher lediglich Autokäufer in Deutschland entschädigt, sieht die EU-Kommission darin einen Verstoß gegen das Verbraucherschutzrecht. Schließlich sind die Entschädigungen bisher noch nicht an Autokäufer in andere EU-Länder geflossen sind.
EU will Entschädigungen für alle Autokäufer
Konkret fordert die EU-Kommission, dass Volkswagen nicht nur deutschen Automobilkäufern eine Entschädigung zusagen solle, sondern ebenfalls allen anderen Käufern, die innerhalb eines der 27 EU-Staaten wohnen. Damit will man insbesondere gerichtliche Auseinandersetzungen verhindern, die zum Teil über Jahre gehen könnten.
Immerhin lobte die EU-Kommission, dass sich Volkswagen mit Autokäufern in Deutschland innerhalb eines Vergleichs zur Zahlung einer Entschädigung geeinigt habe. Das schreibt tagesschau.de.
Musterfeststellungsklage führte zur Einigung in Deutschland
In Deutschland haben sich die weitaus meisten Autokäufer mit dem VW-Konzern im Rahmen einer sogenannten Musterfeststellungsklage geeinigt. Je nachdem, welches Baujahr und Typ die entsprechenden Volkswagen-Fahrzeuge haben, beläuft sich die Entschädigungssumme auf knapp 1.500 bis zu etwas mehr als 6.000 Euro.
Damit zahlt Volkswagen im Durchschnitt betrachtet etwa 15 Prozent des früheren Kaufpreises als Entschädigung.
VW geht auf EU-Forderungen bisher nicht ein
Laut der EU-Kommission gab es bereits mehrere Versuche, Volkswagen zu einem einheitlichen Vorgehen zu bewegen. Bislang gab es diesbezüglich allerdings ausschließlich Absagen seitens des Automobilherstellers.
Es bleibt demnach abzuwarten, ob Volkswagen doch noch einlenkt oder es eventuell – wie zum Beispiel in den Niederlanden oder Italien – in jedem einzelnen Land auf entsprechende Gerichtsverfahren ankommen lässt.